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BVerwG, 14.11.1956 - II C 74.53 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- BVerwG, 14.11.1956 - II C 74.53
- BVerwG, 30.08.1957 - II C 74.53
Papierfundstellen
- DVBl 1957, 391
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 10.03.1959 - II C 173.53
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 14.11.1956 - II C 74.53
Die gleiche Auffassung hat der Senat seinemUrteil vom 13. April 1956 - BVerwG II C 173.53 - zugrunde gelegt, das sich auf den Geltungsbereich des rh.-pf.Die schriftliche Erklärung eines Zeugen ist, wie schon in demUrteil vom 13. April 1956 - BVerwG II C 173.53 - ausgeführt wurde, auch dann nicht ausreichend, wenn sie gegenüber dem Gericht abgegeben wurde.
- BVerwG, 03.12.1954 - II C 114.53
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 14.11.1956 - II C 74.53
Daß die zweite Beförderung eine zwangsläufige Folge der bei der ersten Beförderung dem Rechtsbeschwerdeführer zugute gekommenen nationalsozialistischen Begünstigung sei, widerspricht der vom erkennenden Senat in seinemUrteil vom 3. Dezember 1954 - BVerwG II C 114.53 - (BVerwGE 2, 10) und später wiederholt dargelegten Auffassung, daß jede Ernennung und Beförderung für sich daraufhin zu prüfen sei, ob ihr in überwiegendem Maße rechts- oder sachwidrige Erwägungen zugrunde lagen. - BVerwG, 13.01.1956 - II C 149.54
Berücksichtigung einer ehemaligen Rechtsstellung eines Beamten - …
Auszug aus BVerwG, 14.11.1956 - II C 74.53
Dem fürsorgenden Charakter des Gesetzes (vgl. BVerfGE 3 S. 134 sowie das Urteil des erkennenden Senats vom 13. Januar 1956, BVerwGE 3, 88 [98]), ... das zum Beispiel auch die Gewährung von Beihilfen und Unterstützungen vorsieht (§ 56), ist jedoch zu entnehmen, daß dem Dienstherrn dem amtsenthobenen Beamten gegenüber eine gewisse Fürsorgepflicht obliegt. - BVerwG, 04.11.1955 - II C 269.54
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 14.11.1956 - II C 74.53
Der Senat hat in seinemUrteil vom 4. November 1955 - BVerwG II C 269.54 - (BVerwGE 2, 310) es als einen wesentlichen Verfahrensmangel bezeichnet, wenn das Urteil auf schriftliche Zeugenerklärungen gestützt ist, die nicht gegenüber dem Gericht abgegeben waren und deren Richtigkeit bestritten ist; die Durchbrechung des Grundsatzes der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme und der Parteiöffentlichkeit sei - im Geltungsbereich der MRVO Nr. 165 - nur unter den in § 377 Abs. 3 ZPO genannten Voraussetzungen statthaft, zu denen unter anderem gehöre, daß der Zeuge die schriftliche Beantwortung der Beweisfrage unter eidesstattlicher Versicherung ihrer Richtigkeit einreiche.
- BVerwG, 16.01.1959 - VI C 398.57
Rechtsmittel
Der Verwaltungsgerichtshof hat weiter in Übereinstimmung mit dem Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 14. November 1956 - BVerwG II C 74.53 -, DVBl. 1957 S. 391) ausgeführt daß sich die Anhörung des betroffenen Beamten vor der Entscheidung nach § 7 G 131 dann erübrigt, wenn die Umstände des Einzelfalles jeden vernünftigen Zweifel über die der Entscheidung zugrunde liegenden Tatsachen und deren Beurteilung ausschließen. - BVerwG, 24.04.1961 - V C 070.60
Strafhaft wegen einer in der Nachkriegszeit in der sowjetischen Besatzungszone …
Der Kläger beruft sich hierzu auf die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. November 1955 - BVerwGE 2, 310 [BVerwG 04.11.1955 - BVerwG II C 269.54] - und vom 14. November 1956 - BVerwG II C 74.53 - und rügt, daß das Berufungsgericht eine schriftliche Zeugenaussage verwertet habe, ohne den Zeugen selbst zu vernehmen.